Goethe-Schule | Grundschule in Quickborn

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Unsere Schüler

Schulordnung Schülerrat
 

Schulordnung der Goethe-Schule Quickborn

Die Schulordnung regelt die Ordnung in der Schule. Für ihre Einhaltung sind die Lehrerinnen und Lehrer, der Hausmeister, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern gleichermaßen verantwortlich.

    Allgemeine Regeln

  1. Ich gehe freundlich, hilfsbereit und respektvoll mit anderen um.
  2. Ich ärgere kein anderes Kind, weder mit Worten, noch mit Taten. Ich tue keinem anderen weh.
  3. Ausgeschaltete Handys und wertvolle Gegenstände darf ich in meinem Ranzen haben, aber nicht herausholen.
  4. Elektronisches Spielzeug (außer Handys), sowie gefährliche Gegenstände darf ich nicht mit in die Schule nehmen.

  5. Im Gebäude

  6. Ich gehe ruhig und leise durch das Schulgebäude.
  7. Sämtliche Türen, Wände und Möbel darf ich nicht bemalen, beschreiben oder anders beschädigen.

  8. Im Unterricht

  9. Ich komme pünktlich in den Unterricht.
  10. Ich folge sofort den Anweisungen meiner Lehrer.
  11. Ich bin im Unterricht ruhig, passe gut auf und melde mich leise.
  12. Ich habe jeden Tag alle Materialien, die ich für den Unterricht brauche, dabei.
  13. Ich schreibe jeden Tag meine Hausaufgaben auf und erledige sie täglich.

  14. In der Pause

  15. Ich halte mich während der Pausen auf dem Schulhof auf.
  16. In der Regenpause bleibe ich in der Klasse.
  17. Ich bewerfe niemanden mit Gegenständen.
  18. Ich darf Pflanzen nicht beschädigen oder auf Bäume klettern.
  19. Auf die Toilette gehe ich nur, wenn ich muss, am besten in den Pausen und auf dem kürzesten Weg. Nach dem Benutzen der Toilette wasche ich mir die Hände und verlasse die Toilette sauber.
  20. Wenn es klingelt, gehe ich sofort zur Klasse oder zur Turnhalle.

  21. Vor und nach dem Unterricht

  22. Ich halte mich nur in der Zeit vom ersten Klingeln bis zu meinem Unterrichtsschluss im Schulgebäude auf.
  23. In dieser Zeit darf ich weder mit dem Fahrrad noch mit dem Roller fahren.
  24. Ab dem Stop-Schild gehe ich allein in die Schule.